Logo Lämmermeier Edelstahl GmbH
Dünnwandige Edelstahlrohre für Medizin-, Mess-, Regel- und Sensortechnik!

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LÄMMERMEIER EDELSTAHL GMBH HRB 29827

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LÄMMERMEIER EDELSTAHL GMBH HRB 29827 FÜR UNTERNEHMER GEM. § 14 BGB

Ver­trä­ge wer­den geschlos­sen mit der

Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH
Bau­mets­wie­se 6
86732 Oet­tin­gen

Tele­fon­num­mer: 09082/9600-0

E-Mail: info@glmetall.de

Die nach­ste­hen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten nicht für Ver­brau­cher.
Ver­trä­ge mit Ver­brau­chern gem. § 13 BGB wer­den nicht geschlossen.

§ 1 All­ge­mei­nes – Geltungsbereich

1. Die nach­fol­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Ver­trä­ge und gegen­sei­ti­ge Ansprü­che aus oder im Zusam­men­hang mit einem Ver­trags­schluss zwi­schen dem Kun­den und der Fir­ma Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH, Bau­mets­wie­se 6, 86732
Oet­tin­gen.

2. Kun­den im Sin­ne der Geschäfts­be­din­gun­gen sind nur Unter­neh­mer gem. § 14 BGB. Unter­neh­mer im Sin­ne die­ser Geschäfts­be­din­gun­gen sind natür­li­che oder juris­ti­sche Per­so­nen oder rechts­fä­hi­ge Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten, mit denen in Geschäfts­be­zie­hun­gen getre­ten wird, die in Aus­übung einer gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit handeln.

3. Abwei­chen­de, ent­ge­gen­ste­hen­de oder ergän­zen­de All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen wer­den, selbst bei Kennt­nis, nicht Ver­trags­be­stand­teil, es sei denn ihrer Gel­tung wird aus­drück­lich schrift­lich zugestimmt.

4. Wir hal­ten uns an die Gesetz­ge­bung der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

§ 2 Angebote

1. Ange­bo­te der Fir­ma Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH sind grund­sätz­lich freibleibend.

2. Ein Auf­trag gilt erst als ange­nom­men, wenn er von der Fir­ma Gün­ter Läm­mer­mei­er GmbH in Text­form bestä­tigt wird.

3. Anga­ben über die Pro­duk­te der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH (tech­ni­sche Daten, Maße o.ä.) sind nur unge­fähr und annä­hernd zu betrach­ten­de Durch­schnitts­wer­te; sie sind kei­ne garan­tier­te Beschaf­fen­heit, es sei denn, die Garan­tie erfolgt aus­drück­lich und schrift­lich. Mus­ter sind unver­bind­li­che Ansichts­mus­ter. Beschaf­fen­hei­ten der Mus­ter gel­ten nicht als garantiert.

§ 3 Lieferung

1. Sofern nicht anders ver­ein­bart, erfolgt die Lie­fe­rung an die vom Bestel­ler ange­ge­be­ne Lie­fer­adres­se inner­halb der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

2. Der Ver­sand­weg wird von der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH bestimmt. Unvor­her­ge­se­he­ne Lie­fer­hin­der­nis­se, die außer­halb des Ein­flus­ses der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH lie­gen, berech­ti­gen die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH, die Lie­fer­frist ange­mes­sen zu ver­län­gern. Dies gilt auch, wenn die Lie­fe­rungs­hin­der­nis­se bei den Unter­lie­fe­ran­ten der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH eintreten.

3. Die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH ist zu Teil­lie­fe­run­gen berech­tigt. Hier­durch ent­ste­hen­de Mehr­kos­ten wer­den dem Bestel­ler in Rech­nung gestellt.

4. Für den Fall, dass auf­grund feh­ler­haf­ter Anga­ben des Bestel­lers eine Zustel­lung der Sen­dung nicht erfol­gen kann, behält sich die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH vor, den Kauf­preis einzubehalten.

5. Die rich­ti­ge und recht­zei­ti­ge Selbst­be­lie­fe­rung durch den Zulie­fe­rer bleibt vor­be­hal­ten, soweit eine sol­che unrich­ti­ge oder ver­spä­te­te Lie­fe­rung nicht vom Ver­käu­fer ver­schul­det wurde.

§ 4 Prei­se und Zahlungsbedingungen

1. Die von der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH genann­ten Prei­se ver­ste­hen sich, soweit nichts ande­res ver­ein­bart wur­de, ab Aus­lie­fe­rung Lager. Die Ver­pa­ckung und der Trans­port wer­den geson­dert berech­net. Die gesetz­li­che Mehr­wert­steu­er ist in den Prei­sen nicht ent­hal­ten; sie wird in der Rech­nung geson­dert ausgewiesen.

2. Erfolgt die Lie­fe­rung spä­ter als vier Mona­te nach Ver­trags­schluss ist die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH berech­tigt, den ver­ein­bar­ten Preis zu erhö­hen, falls zwi­schen Ver­trags­schluss und Lie­fe­rung die gel­ten­den Prei­se der Lie­fe­ran­ten der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH oder sons­ti­ge auf der Ware lie­gen­den Kos­ten (ein­schließ­lich öffent­li­cher Las­ten) stei­gen; allen­falls gilt der in der Auf­trags­be­stä­ti­gung auf­ge­führ­te Preis. Gegen­über Per­so­nen im Sin­ne von § 310 I 1 BGB ist die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH zu Preis­er­hö­hun­gen auch dann berech­tigt, wenn die Lie­fe­rung inner­halb von vier Mona­ten nach Ver­trags­ab­schluss erfolgt und die auf der Ware lie­gen­den Kos­ten zwi­schen Ver­trags­schluss und Lie­fe­rung stei­gen. Die Preis­er­hö­hung wird wirk­sam, sobald die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH die­se dem Käu­fer schrift­lich mit­ge­teilt hat.

3. Es wird der am Tag der Lie­fe­rung gül­ti­ge Legie­rungs­zu­schlag berech­net. Der gül­ti­ge Legie­rungs­zu­schlag ist auf der Home­page der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH ersichtlich.

4. Eine Gesamt­ab­wei­chung von 10 % nach oben oder unten auf die ver­trag­lich fest­ge­leg­te Men­ge bezo­gen ist für die Gesamt­men­ge der Lie­fe­rung zuläs­sig, soweit dies han­dels­üb­lich ist.

5. Die Zah­lungs­be­din­gun­gen gel­ten gemäß der Auf­trags­be­stä­ti­gung. Ein Skon­to­ab­zug muss aus­drück­lich ver­ein­bart wer­den. Ver­ein­bar­te Skon­ti wer­den nicht gewährt, wenn sich der Käu­fer mit der Bezah­lung frü­he­rer Lie­fe­run­gen in Rück­stand befindet.

6. Zurück­be­hal­tungs­rech­te des Käu­fers, die auf einem ande­ren Ver­trags­ver­hält­nis beru­hen, sind aus­ge­schlos­sen. Zurück­be­hal­tungs­rech­te des Käu­fers, die auf dem­sel­ben Ver­trags­ver­hält­nis beru­hen, sind eben­falls aus­ge­schlos­sen, sofern der Käu­fer eine Per­son im Sin­ne des § 310 I 1 BGB ist und die Gegen­for­de­rung bestrit­ten oder nicht rechts­kräf­tig fest­ge­stellt ist. Der Käu­fer ist nicht berech­tigt, mit einer Gegen­for­de­rung auf­zu­rech­nen, sofern die­se For­de­rung bestrit­ten oder nicht rechts­kräf­tig fest­ge­stellt ist.

7. Gerät der Käu­fer mit einer fäl­li­gen Zah­lung ganz oder teil­wei­se in Rück­stand, ist die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH berech­tigt, nach erfolg­lo­sem Ablauf einer ihm gesetz­ten, ange­mes­se­nen Frist, vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten. Das Rück­tritts­recht der Läm­mer­mei­er
Edel­stahl GmbH besteht auch dann, wenn Umstän­de bekannt wer­den, die geeig­net sind, die Kre­dit­wür­dig­keit des Käu­fers her­ab­zu­set­zen. Tritt die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH zurück, ist die­se berech­tigt, die von ihr gelie­fer­te Ware auf Kos­ten des Käu­fers zu kenn­zeich­nen, geson­dert zu lagern und abho­len zu las­sen. Der Käu­fer erklärt bereits hier­durch sein Ein­ver­ständ­nis dazu, dass die von der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH mit der Abho­lung beauf­trag­ten Per­so­nen zu die­sem Zweck das Gelän­de betre­ten und befah­ren kön­nen, auf dem sich die Ware befindet.

8. Tritt der Ver­käu­fer wegen Annah­me­ver­zug des Käu­fers vom Ver­trag zurück und ver­langt Scha­den­er­satz wegen Nicht­er­fül­lung, so beträgt die­ser pau­schal 25 % des Kauf­prei­ses, sofern der Käu­fer nicht nach­weist, dass nur ein gerin­ger Scha­den ent­stan­den ist. Die
Gel­tend­ma­chung eines tat­säch­lich ein­ge­tre­te­nen höhe­ren Scha­dens bleibt vorbehalten.

§ 5 Ver­sand – und Gefahrenübergang

1. Der Käu­fer hat die Ware unver­züg­lich nach Ein­gang zu unter­su­chen. Bei der Anlie­fe­rung muss im Bei­sein des Fah­rers sofort die Ware auf offe­ne Män­gel, gleich­mä­ßi­ge Ober­flä­che, Art, Güte und all­ge­mei­ne Beschaf­fen­heit sowie auf äußer­li­che Schä­den geprüft wer­den. Wei­ter­hin muss im Bei­sein des Fah­rers eine Men­gen- und Maß­prü­fung vor­ge­nom­men wer­den. Der Fah­rer ist ver­pflich­tet, solan­ge zu war­ten, bis die Sicht­prü­fung abge­schlos­sen und der Lie­fer­schein quit­tiert wur­de. Bei äuße­ren Trans­port­schä­den ist die Annah­me zu ver­wei­gern. Wenn trotz bestehen­der Schä­den oder Abwei­chun­gen von Ober­flä­chen, Art, Güte, Maß und Men­ge quit­tiert wur­de, über­nimmt die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH für ent­stan­de­ne Schä­den kei­ne Haf­tung. Män­gel müs­sen unver­züg­lich, schrift­lich detail­liert und visu­ell (Foto) gel­tend gemacht wer­den. Geschieht das nicht, gilt die Ware als geneh­migt, es sei denn, dass es sich um einen Man­gel han­delt, der bei der Unter­su­chung nicht erkenn­bar war. Zeigt sich spä­ter ein sol­cher Man­gel, so muss die Anzei­ge unver­züg­lich nach der Ent­de­ckung gemacht wer­den; ande­ren­falls gilt die Ware auch in Anse­hung die­ses Man­gels als geneh­migt. Zur Erhal­tung der Rech­te des Käu­fers genügt die recht­zei­ti­ge Absen­dung der Anzei­ge. Eine Haf­tung für Män­gel durch die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH ist aus­ge­schlos­sen, sobald der Käu­fer die Ware ver­ar­bei­tet hat.

2. Ver­sen­det der Ver­käu­fer auf Ver­lan­gen des Käu­fers die ver­kauf­te Sache nach einem ande­ren Ort als dem Erfül­lungs­ort, so geht die Gefahr auf den Käu­fer über, sobald der Ver­käu­fer die Sache dem Spe­di­teur, dem Fracht­füh­rer oder der sonst zur Aus­füh­rung der Ver­sen­dung bestimm­ten Per­son oder Anstalt aus­ge­lie­fert hat.

3. Die Ware wird von der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH ord­nungs­ge­mäß und fach­ge­recht verpackt.

§ 6 Gewähr­leis­tung und Haftung

1. Liegt bei Gefahr­über­gang ein Man­gel des Lie­fer­ge­gen­stan­des vor, und kommt ein Anspruch gegen­über dem Lie­fe­ran­ten nicht in Betracht oder wei­gert sich der Lie­fe­rant gegen­über dem Käu­fer zu haf­ten, beschränkt sich die Haf­tung der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH auf die Nach­er­fül­lung, d.h. nach der Wahl des Ver­käu­fers auf Ersatz­lie­fe­rung oder Nach­bes­se­rung. Die man­gel­haf­te Ware muss der Käu­fer an den Ver­käu­fer her­aus­ge­ben. Ist die Nach­er­fül­lung fehl­ge­schla­gen oder ist der Ver­käu­fer hier­zu nicht in der Lage, ist der Käu­fer berech­tigt, vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten und den Kauf­preis zu mindern.

2. Soweit sich aus die­sen AGB ein­schließ­lich der nach­fol­gen­den Bestim­mun­gen nichts ande­res ergibt, haf­tet die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH bei einer Ver­let­zung von ver­trag­li­chen und außer­ver­trag­li­chen Pflich­ten nach den jeweils ein­schlä­gi­gen gesetz­li­chen Vorschriften.

3. Auf Scha­den­er­satz haf­tet die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH – gleich aus wel­chem Rechts­grund – nur bei Vor­satz und gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Dar­über hin­aus haf­tet die­se auch bei ein­fa­cher Fahr­läs­sig­keit ver­schie­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit und ver­schie­den aus der Ver­let­zung einer wesent­li­chen Ver­trags­pflicht; in die­sem Fall ist die Haf­tung jedoch auf den Ersatz des vor­her­seh­ba­ren, typi­scher­wei­se ein­tre­ten­den Scha­dens begrenzt. Vor­ste­hen­de Haf­tungs­be­schrän­kun­gen gel­ten nicht, wenn die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH einen Man­gel arg­lis­tig ver­schwie­gen oder eine Garan­tie für die Beschaf­fen­heit der Ware über­nom­men hat. Das Glei­che gilt für Ansprü­che des Käu­fers nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Die von der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH gelie­fer­te Ware bleibt bis zur Erfül­lung sämt­li­cher aus der kon­kre­ten Bestel­lung ent­stan­de­ner For­de­run­gen das Eigen­tum der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH. Gegen­über Unter­neh­mern behält sich die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH das Eigen­tum bis zur Erfül­lung sämt­li­cher For­de­run­gen vor, die die­ser aus irgend­ei­nem Rechts­grund aus der Geschäfts­be­zie­hung gegen­über dem Käu­fer zustehen.

2. Der Käu­fer ver­pflich­tet sich, die Vor­be­halts­wa­re nur im gewöhn­li­chen Geschäfts­ver­kehr, zu allen nor­ma­len Geschäfts­be­din­gun­gen und solan­ge er nicht im Zah­lungs­rück­stand ist, zu ver­äu­ßern. Er ist zur Wei­ter­ver­äu­ße­rung der Vor­be­halts­wa­re nur mit der Maß­ga­be berech­tigt, dass die For­de­rung aus der Wei­ter­ver­äu­ße­rung gemäß nach­fol­gen­den Zif­fern 3 bis 5 auf die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH über­geht. Zu ande­ren Ver­fü­gun­gen über die Vor­be­halts­wa­re ist er nicht berechtigt.

3. Der Käu­fer tritt sei­ne For­de­run­gen aus einer Wei­ter­ver­äu­ße­rung von Vor­be­halts­wa­re bereits jetzt an die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH ab und zwar gleich, ob die Vor­be­halts­wa­ren an einen oder an meh­re­re Abneh­mer ver­äu­ßert wer­den. Der Käu­fer ist berech­tigt, die abge­tre­te­nen For­de­run­gen aus der Wei­ter­ver­äu­ße­rung bis zu dem jeder­zeit mög­li­chen Wider­ruf ein­zu­zie­hen. Zur Abtre­tung der For­de­rung ist der Käu­fer in kei­nem Fall berechtigt.

4. Auf das Ver­lan­gen der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH ist der Käu­fer ver­pflich­tet – sofern die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH ihre Abneh­mer nicht selbst unter­rich­tet – dem Abneh­mer die Abtre­tung an die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH unver­züg­lich bekannt zu geben und die­ser die Benach­rich­ti­gung nach­zu­wei­sen, sowie die zur Ein­zie­hung der abge­tre­te­nen For­de­rung not­wen­di­gen Aus­künf­te und Unter­la­gen mit die­ser Benach­rich­ti­gung zu übersenden.

5. Auf Ver­lan­gen des Käu­fers ist die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH ver­pflich­tet, die Sicher­hei­ten inso­weit frei­zu­ge­ben, als deren rea­li­sier­ba­rer Wert ihrer For­de­run­gen um mehr als 20 % über­steigt. Die Aus­wahl der frei­zu­ge­ben­den Sicher­hei­ten behält sich die
Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH vor.

6. Der Käu­fer ist ver­pflich­tet, die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH von einer Pfän­dung oder einer ande­ren Beein­träch­ti­gung durch Drit­te unver­züg­lich zu benach­rich­ti­gen. Hält der Käu­fer einen Zah­lungs­ter­min nicht ein oder ver­stößt er gegen sons­ti­ge ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen oder wer­den der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH Umstän­de bekannt, die geeig­net sind, die Kre­dit­wür­dig­keit des Käu­fers zu min­dern, ist die­se berech­tigt, die Wei­ter­ver­äu­ße­rung von Vor­be­halts­wa­re zu unter­sa­gen und deren Rück­ga­be oder die Ein­räu­mung mit­tel­ba­ren Besit­zes auf Kos­ten des Käu­fers auf die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH zu ver­lan­gen oder - falls die Ware bereits wei­ter ver­äu­ßert, aber ganz oder teil­wei­se noch nicht bezahlt ist - Zah­lung direkt
vom Abneh­mer des Käu­fers zu verlangen.

7. Die Ver­ar­bei­tung oder Umbil­dung der Waren durch den Käu­fer wird stets für die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH vor­ge­nom­men. Wird die Vor­be­halts­wa­re mit ande­ren, der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH nicht gehö­ren­den Waren ver­ar­bei­tet oder ver­mischt, erwirbt
die­se Mit­ei­gen­tum an der neu­en Sache im Ver­hält­nis des Wer­tes der Vor­be­halts­wa­re zu den ande­ren ver­ar­bei­ten­den Gegenständen.

§ 8 Verjährung

1. Die wech­sel­sei­ti­gen Ansprü­che der Ver­trags­par­tei­en ver­jäh­ren nach den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten, soweit nach­fol­gend nichts ande­res bestimmt ist.

2. Abwei­chend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die all­ge­mei­ne Ver­jäh­rungs­frist für Ansprü­che aus Sach- und Rechts­män­geln 1 Jahr ab Ablie­fe­rung beim Kunden.

§ 9 Daten­schutz und Teilunwirksamkeit

Gemäß §§ 33, 28 BDSG wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH sämt­li­che kun­den­be­zo­ge­ne Daten mit Hil­fe elek­tro­ni­scher Daten­ver­ar­bei­tung spei­chert. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser AGB unwirk­sam sein, so wird die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen hier­von nicht berührt. An die Stel­le der unwirk­sa­men Bestim­mung tritt die­je­ni­ge recht­li­che zuläs­si­ge Bestim­mung, die dem ange­streb­ten Zweck wirt­schaft­lich am Nächs­ten kommt.

§ 10 Erfül­lungs­ort, Rechts­wahl, Gerichtsstand

Erfül­lungs­ort ist für bei­de Ver­trags­par­tei­en Oet­tin­gen. Für die­se AGB und alle Rechts­be­zie­hun­gen zwi­schen der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH und dem Ver­trags­part­ner gilt das Sach­recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss aller inter­na­tio­na­len und
supra­na­tio­na­len (Vertrags-)Rechtsordnungen, ins­be­son­de­re des UN Kauf­rechts. Ist der Ver­trags­part­ner ein Kauf­mann im Sin­ne des Han­dels­ge­setz­bu­ches, juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder ein öffent­lich recht­li­cher Son­der­ver­mö­gen ist aus­schließ­li­cher, auch inter­na­tio­na­ler, Gerichts­stand für alle sich aus dem Ver­trags­ver­hält­nis unmit­tel­bar oder mit­tel­bar erge­ben­den Strei­tig­kei­ten des Geschäfts­sitz der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH in Oet­tin­gen. Glei­ches gilt gegen­über Per­so­nen, die kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand in Deutsch­land haben oder Per­so­nen, die nach Abschluss des Ver­tra­ges ihren Wohn­sitz oder gewöhn­li­chen Auf­ent­halts­ort außer­halb von Deutsch­land ver­legt haben oder deren Wohn­sitz oder gewöhn­li­cher Auf­ent­halts­ort zum Zeit­punkt der Kla­ge­er­he­bung nicht bekannt ist.

§ 11 Teilunwirksamkeit

Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser Ver­kaufs- und Lie­fer­be­din­gun­gen ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sein oder wer­den, so blei­ben die­se Bedin­gun­gen im Übri­gen voll wirksam.

§ 12 Produktdokumentation

Die Kopie der Prüf­be­schei­ni­gun­gen erfolgt ohne Zwischenhändlerangabe.

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen für Ver­brau­cher gem. § 13 BGB der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH für alle Ver­trä­ge mit Aus­nah­me der Ver­trä­ge, die über den Online­shop der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH auf der Inter­net­sei­te www.kreativesausedelstahl.de und info@glmetall.de abge­schlos­sen werden 

§ 1 All­ge­mei­nes - Geltungsbereich

1. Die vor­lie­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (nach­fol­gend: AGBs) fin­den Anwen­dung für alle Bestel­lun­gen von Waren und alle Ver­trä­ge, die nicht über den Online­shop der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH auf der Inter­net­sei­te www.kreativesausedelstahl.de abge­schlos­sen werden.

2. Ver­brau­cher im Sin­ne von §13 BGB und damit im Sin­ne der vor­lie­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ist jede natür­li­che Per­son, die ein Rechts­ge­schäft zu Zwe­cken abschließt, die über­wie­gend weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den können.

3. Fern­ab­satz­ver­trä­ge sind Ver­trä­ge die unser Unter­neh­men mit einem Ver­brau­cher (sie­he §1 Ziff. 2 der vor­lie­gen­den AGB) abschließt, wenn bei den Ver­trags­ver­hand­lun­gen und bei dem Ver­trags­schluss aus­schließ­lich Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel ver­wen­den wer­den. Fern­kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel sind alle Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mit­tel, die zur Anbah­nung oder zum Abschluss eines Ver­trags ein­ge­setzt wer­den kön­nen, ohne dass die Ver­trags­par­tei­en gleich­zei­tig kör­per­lich anwe­send sind.

4. Hier­von abwei­chen­de all­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen des Bestel­lers erkennt die Gün­ter Läm­mer­mei­er GmbH nicht an, es sei denn, dass sie ihrer Gel­tung aus­drück­lich zuge­stimmt hat.

§ 2 Vertragspartner

Der Ver­trags­part­ner des Bestel­lers ist die

Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH,
ver­tre­ten durch den Geschäfts­füh­rer Gün­ter Läm­mer­mei­er,
HRB 29827
Bau­mets­wie­se 6,
86732 Oet­tin­gen

Tele­fon­num­mer: 09082 96 00 0 
Email­adres­se: info@glmetall.de
Inter­net­sei­te: www.kreativesausedelstahl.de
und www.glmetall.de

§ 3 Vertragsschluss

1. Die Dar­stel­lung der Pro­duk­te auf der Home­page der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH, in Anzei­gen, in Pro­spek­ten, in gedruck­ten Kata­lo­gen und sons­ti­gen Wer­be­ma­te­ria­li­en stellt kein recht­lich bin­den­des Ange­bot der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH auf Abschluss eines Kauf­ver­tra­ges dar, es han­delt sich hier­bei viel­mehr um die Auf­for­de­rung an Käu­fer, ein ver­bind­li­ches Ange­bot auf Abschluss eines Kauf­ver­tra­ges durch Abga­be einer Bestel­lung zu unterbreiten.

2. Gibt der Käu­fer eine Bestel­lung ab, so ist dies ein ver­bind­li­ches Ange­bot auf Abschluss eines Kaufvertrages.

3. Eine Bestä­ti­gung des Zugangs einer Bestel­lung durch die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH stellt noch kei­ne Annah­me des Kauf­an­ge­bots dar.

4. Der Ver­trag unter Ein­schluss die­ser all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen zwi­schen dem Bestel­ler und der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH kommt erst durch die Annah­me­er­klä­rung der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH in Text­form zustan­de, die auch durch eine geson­der­te E-Mail erfol­gen kann.

§ 4 Warenverfügbarkeit

Ist zum Zeit­punkt der Bestel­lung die bestell­te Ware nicht ver­füg­bar, behält sich die GL-Design GmbH vor, die ver­bind­li­che Bestel­lung des Bestel­lers über die Ware nicht anzu­neh­men, so dass kein Ver­trag zustan­de kommt. Die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH wird den Bestel­ler dar­über infor­mie­ren und ihm ggfs. unver­bind­lich mit­tei­len, wann und ob der Arti­kel wie­der bestell­bar sein wird. Bereits geleis­te­te Zah­lun­gen erstat­tet die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH dem Bestel­ler unver­züg­lich zurück.

§ 5 Lieferung

1. Sofern nicht anders ver­ein­bart, erfolgt die Lie­fe­rung an die vom Bestel­ler ange­ge­be­ne Lie­fer­adres­se nur inner­halb der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

2. Die anfal­len­den Ver­sand­kos­ten wer­den dem Bestel­ler bei Abga­ben der Bestel­lung mit­ge­teilt. Der Ver­sand­weg wird von der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH bestimmt. Unvor­her­seh­ba­re Lie­fer­hin­der­nis­se, die außer­halb des Ein­flus­ses der Gün­ter Läm­mer­mei­er GmbH lie­gen, berech­ti­gen die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH, die Lie­fer­fris­ten unter Beach­tung der Rege­lung in §5 Zif­fer 3 der vor­lie­gen­den all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ange­mes­sen zu ver­län­gern. Dies gilt auch, wenn die Lie­fer­hin­der­nis­se bei dem Unter­lie­fe­ran­ten der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH eintreten.

3. Die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH wird die bestell­ten Waren, mit Aus­nah­men von Son­der- und Maß­an­fer­ti­gun­gen, die erst mit der Bestel­lung gefer­tigt wer­den müs­sen, inner­halb von 30 Tagen ab Bestel­lung lie­fern. Die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH infor­miert den Bestel­ler, wann sie die Ware lie­fert. Ist eine Lie­fe­rung nicht inner­halb von 30 Tagen erfolgt, so kann der Bestel­ler, wenn er Ver­brau­cher ist, am 31. Tag nach Abschluss der Bestel­lung vom Ver­trag zurücktreten.

4. Die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH ist zu Teil­lie­fe­run­gen berech­tigt. Hier­durch ent­ste­hen­de Mehr­kos­ten wer­den dem Bestel­ler nicht in Rech­nung gestellt. 5. Für den Fall, dass auf­grund feh­ler­haf­ter Anga­ben des Bestel­lers eine Zustel­lung der Sen­dung nicht erfol­gen kann, behält sich die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH vor, den Kauf­preis zunächst einzubehalten.

§ 6 Zahlung

1. Alle Prei­se, die in den Preis­lis­ten auf der Inter­net­sei­te der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH www.kreativesausedelstahl.de und www.glmetall.de, in Anzei­gen, in Pro­spek­ten, in gedruck­ten Kata­lo­gen, in sons­ti­gen Wer­be­ma­te­ria­li­en oder Preis­lis­ten zu fin­den sind, wer­den in Euro ange­ge­ben und ver­ste­hen sich ein­schließ­lich der jeweils gül­ti­gen Umsatz­steu­er und zuzüg­lich der Ver­sand­kos­ten. Die Ver­sand­kos­ten sind in den Preis­lis­ten auf der Inter­net­sei­te der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH www.kreativesausedelstahl.de, und www.glmetall.de in Anzei­gen, in Pro­spek­ten, in gedruck­ten Kata­lo­gen, in sons­ti­gen Wer­be­ma­te­ria­li­en oder Preis­lis­ten eben­falls genannt. Sie wer­den dem Bestel­ler bei Abga­be der Bestel­lung mitgeteilt.

2. Die Zah­lung des Kauf­prei­ses hat nach Erhalt der Rech­nung zu erfolgen.

§ 7 Wider­rufs­recht des Verbrauchers

Wider­rufs­recht für Ver­brau­cher bei Fern­ab­satz­ver­trä­gen oder bei Ver­trä­gen, deren Abschluss außer­halb unse­rer Geschäfts­räu­me statt­fin­det Ist der Käu­fer Ver­brau­cher und han­delt es sich um einen Fern­ab­satz­ver­trag oder wird der Ver­trag außer­halb unse­rer Geschäfts­räu­me abge­schlos­sen, so steht dem Ver­brau­cher ein Wider­rufs­recht zu:

WIDERRUFSBELEHRUNG

Wider­rufs­recht

Sie haben das Recht, bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­be von Grün­den die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen. Die Wider­rufs­frist beträgt vier­zehn Tage ab dem Tag

- an dem Sie oder ein von Ihnen benann­ter Drit­ter, der nicht der Beför­de­rer ist, die Waren in Besitz genom­men haben bzw. hat, wenn Sie eine Ware oder meh­re­re Waren im Rah­men einer ein­heit­li­chen Bestel­lung bestellt haben und die Ware bzw. Waren ein­heit­lich gelie­fert wird bzw. werden;

- an dem Sie oder ein von Ihnen benann­ter Drit­ter, der nicht Beför­de­rer ist, die letz­te Ware in Besitz genom­men haben bzw. hat, wenn Sie meh­re­re Waren im Rah­men einer ein­heit­li­chen Bestel­lung bestellt haben und die Waren getrennt gelie­fert werden;

- an dem Sie oder ein von Ihnen benann­ter Drit­ter, der nicht der Beför­de­rer ist, die letz­te Teil­sen­dung oder das letz­te Stück in Besitz genom­men haben bzw., hat, wenn Sie eine Ware bestellt haben, die in meh­re­ren Teil­sen­dun­gen oder Stü­cken gelie­fert wird; Wenn meh­re­re der vor­ste­hen­den Alter­na­ti­ven vor­lie­gen, beginnt die Wider­rufs­frist erst zu lau­fen, wenn Sie oder ein von Ihnen benann­ter Drit­ter, der nicht Beför­de­rer ist, die letz­te Ware oder die letz­te Teil­sen­dung bzw. das letz­te Stück in Besitz genom­men haben bzw. hat.

Um Ihr Wider­rufs­recht aus­zu­üben, müs­sen Sie uns

Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH,
Bau­mets­wie­se 6,
86732 Oet­tin­gen
Tele­fon­num­mer: 09082 9600 0 
E-Mail­adres­se: info@kreativesausedelstahl.de
und info@glmetall.de

mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung (z.B. ein mit der Post ver­sand­ter Brief, oder E-Mail) über Ihren Ent­schluss, die­sen Ver­trag zu wider­ru­fen, infor­mie­ren. Sie kön­nen dafür das Mus­ter-Wider­rufs­for­mu­lar, wel­ches sich im Anschluss an die­se all­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen fin­det, das jedoch nicht vor­ge­schrie­ben ist.

Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­tei­lung über die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.

FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie die­sen Ver­trag wider­ru­fen, haben wir Ihnen alle Zah­lun­gen, die wir von Ihnen erhal­ten haben, ein­schließ­lich der Lie­fer­kos­ten (mit Aus­nah­me der zusätz­li­chen Kos­ten, die sich dar­aus erge­ben, dass Sie eine ande­re Art der Lie­fe­rung als die von uns ange­bo­te­ne, güns­tigs­te Stan­dard­lie­fe­rung gewählt haben), unver­züg­lich und spä­tes­tens bin­nen 14 Tagen ab dem Tag zurück­zu­zah­len, an dem die Mit­tei­lung über Ihren Wider­ruf die­ses Ver­tra­ges bei uns ein­ge­gan­gen ist. Für die­se Rück­zah­lung ver­wen­den wir das­sel­be Zah­lungs­mit­tel, das Sie bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­ti­on ein­ge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wur­de aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart; in kei­nem Fall wer­den Ihnen wegen die­ser Rück­zah­lung Ent­gel­te berechnet.

Wir kön­nen die Rück­zah­lung ver­wei­gern, bis wir die Waren wie­der zurück­er­hal­ten haben oder bis Sie den Nach­weis erbracht haben, dass Sie die Waren zurück­ge­sandt haben, je nach­dem, wel­ches der frü­he­re Zeit­punkt ist.

Sie haben die Waren unver­züg­lich und in jedem Fall spä­tes­tens bin­nen vier­zehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Wider­ruf die­ses Ver­trags unter­rich­ten, an uns (Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH, Bau­mets­wie­se 6, 86732 Oet­tin­gen, Tele­fon­num­mer: 09082/9600-0, E-Mail­adres­se: info@glmetall.de) zurück­zu­sen­den oder zu über­ge­ben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vier­zehn Tagen absenden.

Nicht paket­ver­sand­fä­hi­ge Waren wer­den bei Ihnen abgeholt.

Wir tra­gen die Kos­ten der Rück­sen­dung der Waren.

Sie müs­sen für einen etwa­igen Wert­ver­lust der Waren nur auf­kom­men, wenn die­ser Wert­ver­lust auf einen zur Prü­fung der Beschaf­fen­heit, Eigen­schaf­ten und Funk­ti­ons­wei­se der Waren nicht not­wen­di­gen Umgang mit ihnen zurück­zu­füh­ren ist.

AUSSCHLUSS BZW. VORZEITIGES ERLÖSCHEN DES WIDERRUFSRECHTS

Das Wider­rufs­recht besteht nicht bei Verträgen

- zur Lie­fe­rung von Waren, die nicht vor­ge­fer­tigt sind und für deren Her­stel­lung eine indi­vi­du­el­le Aus­wahl oder Bestim­mung durch den Ver­brau­cher maß­geb­lich ist oder die ein­deu­tig auf die per­sön­li­chen Bedürf­nis­se des Ver­brau­chers zuge­schnit­ten sind;

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung ver­bleibt die gelie­fer­te Ware im Eigen­tum der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH.

§ 9 Haftung

1. Ansprü­che des Bestel­lers auf Scha­dens­er­satz sind aus­ge­schlos­sen. Hier­von aus­ge­nom­men sind Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Bestel­lers aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers, der Gesund­heit oder aus der Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten (Kar­di­nal­pflich­ten) sowie die Haf­tung für sons­ti­ge Schä­den, die auf einer vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Pflicht­ver­let­zung der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH, ihrer gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen beru­hen. Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind sol­che, deren Erfül­lung zur Errei­chung des Ziels des Ver­trags not­wen­dig ist. Bei der Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten haf­tet die Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH nur auf den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­ba­ren Scha­den, wenn die­ser ein­fach fahr­läs­sig ver­ur­sacht wur­de, es sei denn, es han­delt sich um Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Bestel­lers aus einer Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesundheit.

2. Die vor­ge­nann­ten Ein­schrän­kun­gen gel­ten auch zuguns­ten der gesetz­li­chen Ver­tre­ter und Erfül­lungs­ge­hil­fen der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH, wenn Ansprü­che direkt gegen die­se gel­tend gemacht werden.

3. Von der vor­ste­hen­den Haf­tungs­be­schrän­kung sind Ansprü­che des Käu­fers nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz nicht umfasst. Eben­so blei­ben die Vor­schrif­ten des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes unberührt.

§ 10 Rechts­wahl, Gerichts­stand, Teil­un­wirk­sam­keit und Datenschutz

1. Für die­se all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen, alle Rechts­be­zie­hun­gen und Rechts­ver­hält­nis­se zwi­schen der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH und dem Bestel­ler gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss aller inter­na­tio­na­len und supra­na­tio­na­len (Ver­trags-) Rechts­ord­nun­gen, ins­be­son­de­re des UN Kaufrechts/CISG. Ist der Bestel­ler Ver­brau­cher, so gilt dies jedoch nur inso­weit, als dem Ver­brau­cher nicht der Schutz ent­zo­gen wird, der ihm durch zwin­gen­de Bestim­mun­gen des Staa­tes gewährt wird, in dem er sei­nen gewöhn­li­chen Auf­ent­halt hat.

2. Ist der Bestel­ler Kauf­mann im Sin­ne des Han­dels­ge­setz­buchs, juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder ein öffent­lich recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen, so ist aus­schließ­li­cher Gerichts­stand für alle sich aus dem Ver­trags­ver­hält­nis unmit­tel­bar oder mit­tel­bar erge­ben­den Strei­tig­kei­ten der Geschäfts­sitz der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH in Oettingen.

3. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen unwirk­sam sein, so wird die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen hier­von nicht berührt. An die Stel­le der unwirk­sa­men Bestim­mung tritt die­je­ni­ge recht­lich zuläs­si­ge Bestim­mung, die dem ange­streb­ten Zweck wirt­schaft­lich am nächs­ten kommt.

4. Beschrei­bung und Umfang der Ver­ar­bei­tung, des Spei­cherns, der Wider­spruchs- und Besei­ti­gungs­mög­lich­kei­ten, der Zweck der Daten­ver­ar­bei­tung und die Dau­er der Spei­che­rung von Daten von Kun­den ergibt sich aus der Daten­schutz­er­klä­rung der Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH.

Mus­ter-Wider­rufs­for­mu­lar

Wenn Sie den Ver­trag wider­ru­fen wol­len, dann fül­len Sie bit­te die­ses For­mu­lar aus und sen­den Sie es zurück an:

Läm­mer­mei­er Edel­stahl GmbH,
Bau­mets­wie­se 6,
86732 Oet­tin­gen,
E-Mai­adres­se: info@glmetall.de

HINWEIS: Eine Ver­wen­dung des vor­lie­gen­den Mus­ter-Wider­rufs­for­mu­lar ist nicht vorgeschrieben.

Hier­mit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abge­schlos­se­nen Ver­trag über den Kauf der fol­gen­den Waren:

1.:
Bestellt am:
Erhal­ten am:

2.:
Bestellt am:
Erhal­ten am:

3.:
Bestellt am:
Erhal­ten am:

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Datum: