Allgemeine Geschäftsbedingungen der Günter Lämmermeier OHG
Verträge werden geschlossen mit der
Günter Lämmermeier OHG
Baumetswiese 6
86732 Oettingen
Telefonnummer: 09082/9600-0
Telefax: 09082/9600-15
E-Mail: info@glmetall.de
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verbraucher. Verträge mit Verbrauchern gem. § 13 BGB werden nicht geschlossen.
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und gegenseitige Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss zwischen dem Kunden und der Firma Günter Lämmermeier OHG, Baumetswiese 6, 86732 Oettingen.
- Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind nur Unternehmer gem. § 14 BGB. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebote
- Angebote der Firma Günter Lämmermeier OHG sind grundsätzlich freibleibend.
- Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von der Firma Günter Lämmermeier OHG in Textform bestätigt wird.
- Angaben über die Produkte der Günter Lämmermeier OHG (technische Daten, Maße o.ä.) sind nur ungefähr und annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte; sie sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich. Muster sind unverbindliche Ansichtsmuster. Beschaffenheiten der Muster gelten nicht als garantiert.
§ 3 Lieferung
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Versandweg wird von der Günter Lämmermeier OHG bestimmt. Unvorhergesehene Lieferhindernisse, die außerhalb des Einflusses der Günter Lämmermeier OHG liegen, berechtigen die Günter Lämmermeier OHG, die Lieferfrist angemessen zu verlängern. Dies gilt auch, wenn die Lieferungshindernisse bei den Unterlieferanten der Günter Lämmermeier OHG eintreten.
- Die Günter Lämmermeier OHG ist zu Teillieferungen berechtigt. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
- Für den Fall, dass aufgrund fehlerhafter Angaben des Bestellers eine Zustellung der Sendung nicht erfolgen kann, behält sich die Günter Lämmermeier OHG vor, den Kaufpreis einzubehalten.
- Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer bleibt vorbehalten, soweit eine solche unrichtige oder verspätete Lieferung nicht vom Verkäufer verschuldet wurde.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Die von der Günter Lämmermeier OHG genannten Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ab Auslieferung Lager. Die Verpackung und der Transport werden gesondert berechnet. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten; sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Erfolgt die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsschluss ist die Günter Lämmermeier OHG berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, falls zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise der Lieferanten der Günter Lämmermeier OHG oder sonstige auf der Ware liegenden Kosten (einschließlich öffentlicher Lasten) steigen; allenfalls gilt der in der Auftragsbestätigung aufgeführte Preis. Gegenüber Personen im Sinne von § 310 I 1 BGB ist die Günter Lämmermeier OHG zu Preiserhöhungen auch dann berechtigt, wenn die Lieferung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt und die auf der Ware liegenden Kosten zwischen Vertragsschluss und Lieferung steigen. Die Preiserhöhung wird wirksam, sobald die Günter Lämmermeier OHG diese dem Käufer schriftlich mitgeteilt hat.
- Es wird der am Tag der Lieferung gültige Legierungszuschlag berechnet. Der gültige Legierungszuschlag ist auf der Homepage der Günter Lämmermeier OHG ersichtlich.
- Eine Gesamtabweichung von 10 % nach oben oder unten auf die vertraglich festgelegte Menge bezogen ist für die Gesamtmenge der Lieferung zulässig, soweit dies handelsüblich ist.
- Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß der Auftragsbestätigung. Ein Skontoabzug muss ausdrücklich vereinbart werden. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Rückstand befindet.
- Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die auf einem anderen Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, sind ebenfalls ausgeschlossen, sofern der Käufer eine Person im Sinne des § 310 I 1 BGB ist und die Gegenforderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit einer Gegenforderung aufzurechnen, sofern diese Forderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
- Gerät der Käufer mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, ist die Günter Lämmermeier OHG berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer ihm gesetzten, angemessenen Frist, vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht der Günter Lämmermeier OHG besteht auch dann, wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers herabzusetzen. Tritt die Günter Lämmermeier OHG zurück, ist diese berechtigt, die von ihr gelieferte Ware auf Kosten des Käufers zu kennzeichnen, gesondert zu lagern und abholen zu lassen. Der Käufer erklärt bereits hierdurch sein Einverständnis dazu, dass die von der Günter Lämmermeier OHG mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände betreten und befahren können, auf dem sich die Ware befindet.
- Tritt der Verkäufer wegen Annahmeverzug des Käufers vom Vertrag zurück und verlangt Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so beträgt dieser pauschal 25 % des Kaufpreises, sofern der Käufer nicht nachweist, dass nur ein geringer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Versand – und Gefahrenübergang
- Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Bei der Anlieferung muss im Beisein des Fahrers sofort die Ware auf offene Mängel, gleichmäßige Oberfläche, Art, Güte und allgemeine Beschaffenheit sowie auf äußerliche Schäden geprüft werden. Weiterhin muss im Beisein des Fahrers eine Mengen- und Maßprüfung vorgenommen werden. Der Fahrer ist verpflichtet, solange zu warten, bis die Sichtprüfung abgeschlossen und der Lieferschein quittiert wurde. Bei äußeren Transportschäden ist die Annahme zu verweigern. Wenn trotz bestehender Schäden oder Abweichungen von Oberflächen, Art, Güte, Maß und Menge quittiert wurde, übernimmt die Günter Lämmermeier OHG für entstandene Schäden keine Haftung. Mängel müssen unverzüglich, schriftlich detailliert und visuell (Foto) geltend gemacht werden. Geschieht das nicht, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Eine Haftung für Mängel durch die Günter Lämmermeier OHG ist ausgeschlossen, sobald der Käufer die Ware verarbeitet hat.
- Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
- Die Ware wird von der Günter Lämmermeier OHG ordnungsgemäß und fachgerecht verpackt.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
- Liegt bei Gefahrübergang ein Mangel des Liefergegenstandes vor, und kommt ein Anspruch gegenüber dem Lieferanten nicht in Betracht oder weigert sich der Lieferant gegenüber dem Käufer zu haften, beschränkt sich die Haftung der Günter Lämmermeier OHG auf die Nacherfüllung, d.h. nach der Wahl des Verkäufers auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Die mangelhafte Ware muss der Käufer an den Verkäufer herausgeben. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ist der Verkäufer hierzu nicht in der Lage, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufpreis zu mindern.
- Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Günter Lämmermeier OHG bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
- Auf Schadenersatz haftet die Günter Lämmermeier OHG – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet diese auch bei einfacher Fahrlässigkeit verschieden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und verschieden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn die Günter Lämmermeier OHG einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Die von der Günter Lämmermeier OHG gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der konkreten Bestellung entstandener Forderungen das Eigentum der Günter Lämmermeier OHG. Gegenüber Unternehmern behält sich die Günter Lämmermeier OHG das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen vor, die dieser aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer zustehen.
- Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu allen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Zahlungsrückstand ist, zu veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß nachfolgenden Ziffern 3 bis 5 auf die Günter Lämmermeier OHG übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
- Der Käufer tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an die Günter Lämmermeier OHG ab und zwar gleich, ob die Vorbehaltswaren an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert werden. Der Käufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu dem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall berechtigt.
- Auf das Verlangen der Günter Lämmermeier OHG ist der Käufer verpflichtet – sofern die Günter Lämmermeier OHG ihre Abnehmer nicht selbst unterrichtet – dem Abnehmer die Abtretung an die Günter Lämmermeier OHG unverzüglich bekannt zu geben und dieser die Benachrichtigung nachzuweisen, sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden.
- Auf Verlangen des Käufers ist die Günter Lämmermeier OHG verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert ihrer Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten behält sich die Günter Lämmermeier OHG vor.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Günter Lämmermeier OHG von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Hält der Käufer einen Zahlungstermin nicht ein oder verstößt er gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen oder werden der Günter Lämmermeier OHG Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, ist diese berechtigt, die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware zu untersagen und deren Rückgabe oder die Einräumung mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers auf die Günter Lämmermeier OHG zu verlangen oder - falls die Ware bereits weiter veräußert, aber ganz oder teilweise noch nicht bezahlt ist - Zahlung direkt vom Abnehmer des Käufers zu verlangen.
- Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Käufer wird stets für die Günter Lämmermeier OHG vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der Günter Lämmermeier OHG nicht gehörenden Waren verarbeitet oder vermischt, erwirbt diese Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeitenden Gegenständen.
§ 8 Verjährung
- Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
- Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln 1 Jahr ab Ablieferung beim Kunden.
§ 9 Datenschutz und Teilunwirksamkeit
Gemäß §§ 33, 28 BDSG wird darauf hingewiesen, dass die Günter Lämmermeier OHG sämtliche kundenbezogene Daten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung speichert. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige rechtliche zulässige Bestimmung, die dem angestrebten Zweck wirtschaftlich am Nächsten kommt.
§ 10 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien Oettingen. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Günter Lämmermeier OHG und dem Vertragspartner gilt das Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN Kaufrechts. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtlicher Sondervermögen ist ausschließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten des Geschäftssitz der Günter Lämmermeier OHG in Oettingen. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 11 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben diese Bedingungen im Übrigen voll wirksam.
§ 12 Produktdokumentation
Die Kopie der Prüfbescheinigungen erfolgt ohne Zwischenhändlerangabe.
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